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Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber (SPD) erklärt anlässlich des 90. Jahrestages zur Einführung des Frauenwahlrechtes:
"Am 12. November 1918 erhielten die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Die SPD kämpfte damals für das Recht der Frauen, wählen und gewählt werden zu können. Die konservativen Parteien waren damals dagegen, weil sie der Meinung waren, dass Frauen nicht in die Öffentlichkeit gehörten.
Am 19. Januar 1919 konnten die Frauen dann zum ersten Mal ihr Wahlrecht nutzen. Es war die SPD, die sich von Anfang an mit großer Entschlossenheit in den Dienst der Gleichberechtigung von Frauen gestellt hat. Als erste Partei hatte die SPD das Frauenwahlrecht bereits 1891 in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Ohne Kämpferinnen wie Marie Juchacz (SPD), die dieser Forderung immer wieder politisch Nachdruck verliehen, wäre ein Wahlrecht für Frauen in Deutschland so früh nicht durchgesetzt worden.
Ein Blick in die Schweiz beweist: Dort wurde erst 1971 (!) das Frauenwahlrecht eingeführt.
Die Gleichstellung ist in Deutschland schon weit vorangenommen: Die rechtliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen wurde 1949 in
Artikel 3 Absatz 2 des Bonner Grundgesetzes aufgenommen. Die beiden SPD-Politikerinnen Elisabeth Selbert und Friederike Nadig setzten sich im Parlamentarischen Rat durch. 2001 folgte das Bundesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst und 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Trotzdem: Auch 90 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts bleibt noch viel zu tun. Die SPD kämpft nun für gleiche Löhne. Denn wer gleiche
Arbeit leistet, muss auch gleich bezahlt werden. Die SPD setzt sich auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft ein."
Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber (SPD) erklärt anlässlich des 90. Jahrestages zur Einführung des Frauenwahlrechtes:
"Am 12. November 1918 erhielten die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Die SPD kämpfte damals für das Recht der Frauen, wählen und gewählt werden zu können. Die konservativen Parteien waren damals dagegen, weil sie der Meinung waren, dass Frauen nicht in die Öffentlichkeit gehörten.
Am 19. Januar 1919 konnten die Frauen dann zum ersten Mal ihr Wahlrecht nutzen. Es war die SPD, die sich von Anfang an mit großer Entschlossenheit in den Dienst der Gleichberechtigung von Frauen gestellt hat. Als erste Partei hatte die SPD das Frauenwahlrecht bereits 1891 in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Ohne Kämpferinnen wie Marie Juchacz (SPD), die dieser Forderung immer wieder politisch Nachdruck verliehen, wäre ein Wahlrecht für Frauen in Deutschland so früh nicht durchgesetzt worden.
Ein Blick in die Schweiz beweist: Dort wurde erst 1971 (!) das Frauenwahlrecht eingeführt.
Die Gleichstellung ist in Deutschland schon weit vorangenommen: Die rechtliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen wurde 1949 in
Artikel 3 Absatz 2 des Bonner Grundgesetzes aufgenommen. Die beiden SPD-Politikerinnen Elisabeth Selbert und Friederike Nadig setzten sich im Parlamentarischen Rat durch. 2001 folgte das Bundesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst und 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Trotzdem: Auch 90 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts bleibt noch viel zu tun. Die SPD kämpft nun für gleiche Löhne. Denn wer gleiche
Arbeit leistet, muss auch gleich bezahlt werden. Die SPD setzt sich auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft ein."
Der Beitrag wurde am Montag, 10. November 2008, 09:39 veröffentlicht und wurde unter dem Topic abgelegt. Sie können einen Kommentar hinterlassen.
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