Donnerstag, 6. November 2008
Unser Sohn ist zwar erst einige Wochen alt, hat aber schon seine erste Behördenpost bekommen, und zwar vom Bundeszentralamt für Steuern aus Beuel. Mit dem Schreiben erhielt er von der schäl Sick die neue elfstellige Identifikationsnummer, die künftig für steuerliche Zwecke verwendet und angeblich lebenslang gültig sein soll. Das Amt bittet deshalb mit fett gedruckten Lettern darum, „dieses Schreiben aufzubewahren“.
Damit sind wir Eltern jetzt in der Pflicht – zumindest bis zum Beginn seiner ersten steuerpflichtigen Tätigkeit. Doch wohin mit der kostbaren Nummer? Zum Auswendiglernen ist sie mit elf Stellen viel zu lang, denn man hat ja schon mit Bankleitzahl und Kontonummer so seine Probleme. Und eine bildlich memory-fähige Zahlenfolge wie „Fußball-Oma-Auskunft“ hat das Steueramt leider auch nicht für ihn ausgewählt.
Vielleicht lassen wir unserem Sohnemann eine Schnullerkette mit der Zahl beprägen – ähnlich wie früher die Erkennungs(-hunde-)marken bei der Bundeswehr. Oder wie wäre es mit einem schicken Ziffern-Tattoo im Nacken, rund um einen Knöchel oder hinten über der Hüfte? Im Jahr der Mathematik wäre das sicherlich recht schick – aber danach?
Besser, wir geben ihm einfach einen teilweise zählbaren Spitznamen wie R2/D2, Nummer 5 oder H7-25. Oder wir tragen die Zahl nachträglich beim Einwohnermeldeamt ins Familienbuch ein. Dann befände sich der Junior in illustrer Gesellschaft mit Adeligen wie Heinrich VIII, Richard III oder Ludwig XIV. Vielleicht rufen wir aber auch einfach mal im Beueler Steueramt an und bitten um eine mitwachsende exponentielle Zahl, die erst im Laufe der Jahre ihre elf Stellen erreicht. Denn noch ist auch unser Filius ja nur eine kleine Nummer.
Sascha Stienen
(Heute im General-Anzeiger Bonn erschienen.)
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