Donnerstag, 31. Oktober 2013
Dies sei ein offener Brief an das Ordnungsamt: Liebes Amt 33-2, am Montag, 14. Oktober, um 16.12 Uhr habe ich Im Krausfeld ein Knöllchen über zehn Euro bekommen, weil ich meine Parkscheibe nicht richtig eingestellt haben soll. Dazu möchte ich klarstellen: Ich hatte die Parkscheibe richtig eingestellt, nur war sie offensichtlich beim Deponieren hinter der Windschutzscheibe ein wenig auf halb sieben verrutscht.
Das konnte ihr Mitarbeiter natürlich nicht wissen, weshalb ich ihm die Verwarnung gerne verzeihe. Aber jetzt ist dieses Missverständnis ja ausgeräumt, und ich betrachte Ihr gelbes Zettelchen gerne als gegenstandslos. Schreiben müssen Sie mir jetzt auch nicht mehr. Mit freundlichem Gruß, auch an Ihren Mitarbeiter.
P.S.: Wären Sie bitte so entgegenkommend, künftig ein wenig mehr Zeit und Arbeitskraft in Geschwindigkeitskontrollen zu investieren als in die Vergabe von Strafzetteln an Anwohner? Hier in der Altstadt fahren nämlich viele Autofahrer regelmäßig viel zu schnell, obwohl hier doch eine 30-Zone ist. Danke, das wäre lieb.

Nachtrag vom 8.11.2013: Gestern bekam ich wieder Post mit Zahlungsaufforderung. Ich entgegnete heute per E-Mail:

Liebes Amt 33-22,
du schreibst, meine Einlassung konnte mich leider nicht entlasten, weil vom Verkehrsaufseher nur die Parkscheibenzeit berücksichtigt werden könne, die auf der Parkscheibe ersichtlich sei. Das leuchtet ein, aber um genau das zu erklären, schrieb ich ja meine erste E-Mail.
Wie dem auch sei, die zehn Euro sind unterwegs an dich.
Als klitzekleine Gegenleistung möchte ich nochmals darum bitten, Im Krausfeld gelegentlich mal die Geschwindigkeit zu kontrollieren. Dazu hast du in deinem neuerlichen Brief nämlich nichts geschrieben.
Oder fällt das gar nicht in deinen Zuständigkeitsbereich?
Gib mir doch bitte mal ein kleines bisschen Antwort.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
dein Anwohnerparkausweismitbesitzer

Nachtrag vom 11.11.2013: Heute schrieb mir eine Mitarbeiterin des Amtes, mit der Zahlung der Verwarnung werde diese akzeptiert. Und: "Ihre Mail wurde zur weiteren Bearbeitung, bzgl. der Geschwindigkeitsmessung, an die dafür zuständige Stelle weitergereicht."

Hurra! Und: Danke schön!

Nachtrag vom 18.11.2013: Heute schrieb mir der zuständige Sachbearbeiter:
Sehr geehrter Herr Stienen,
bitte sehen Sie es mir nach, dass ich weiter die für geschäftliche oder dienstliche Schriftsätze aus gutem Grunde bewährte, förmliche Anrede in der „Sie“-Form verwende.
Für Ihre Überweisung danke ich Ihnen. Das „Knöllchen“-Verfahren wird abgeschlossen, sobald der von Ihnen überwiesene Betrag verbucht ist. Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass Ihnen jedoch keine „Gegenleistung“ dafür zusteht, ein „Knöllchen“ bezahlt zu haben. Bei allem Verständnis für den Groll, den Sie ob dieser Verwarnung hegen, kann ich Ihnen allein deswegen keinen Gefallen tun.
Kommunale Geschwindigkeitskontrollen dürfen nur an sogenannten Gefahrenstellen durchgeführt werden, die im Ordnungsbehördenrecht definiert werden. Das bedeutet, dass von der Stadt nicht in jeder Straße geblitzt werden darf, in der manch ein Fahrzeugführer zu schnell unterwegs ist. Dies ist – leider – fast überall der Fall, wird aber zu den gewöhnlichen Gefahren des Straßenverkehrs hinzugezählt. In der Straße im Krausfeld gibt es keine besonderen Einrichtungen oder Unfallhäufungsstellen, in deren Umgebung die Geschwindigkeitskontrollen vorrangig stattfinden sollen. Es wird aber geprüft werden, ob solche Kontrollen anhand der Straßenverkehrsverhältnisse in der Straße im Krausfeld möglich und rechtlich zulässig sind.

Nachtrag vom 18.11.2013: Darauf schrieb ich zurück:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann die Stadt Im Krausfeld nicht einfach so Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, sondern erst wenn es zu einer Unfallhäufung kommt. Mir geht es da aber eher um Prävention als Nachsorge. Heißt: Muss man immer erst warten, bis was passiert? Die Sorge teilen übrigens auch andere Anwohner und insbesondere Eltern...
Wäre es denn eine Alternative, sich an die Polizei zu wenden bzw. könnte man an der Ecke Adolfstraße/Krausfeld noch ein 30-Schild hinmachen, oder sollen wir die Kinder eines malen lassen nach dem Motto "Liebe Autofahrer, geht bitte vom Gas"?

Nachtrag vom 19.11.2013: Darauf schrieb der Sachbearbeiter:
Es müssen nicht erst Unfälle passieren, die möchten wir genauso wie Sie bereits möglichst vermeiden, bevor sie passieren.
Wir müssen aber feststellen und belegen, dass überdurchschnittlich häufig zu schnell gefahren wird, um messen zu dürfen. Nur vereinzelt zu schnelle Fahrzeuge reichen hierfür nicht aus.
Selbstverständlich können Sie gleichzeitig an die Polizei wenden, die ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen durchführt.

Nachtrag vom 19.11.2013: Anderthalb Stunden später schrieb er wieder:
Inzwischen liegt mir auch die Einschätzung der städtischen Straßenverkehrsbehörde vor. Im Ergebnis lässt sich nicht bestätigen, dass Im Krausfeld die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung in dem Maße überdurchschnittlich häufig überschritten wird, um eine Messbefugnis für die Stadt zu begründen. Hier wird mit dem für eine 30er-Zone üblichen Geschwindigkeitsniveau gefahren. Da es sich nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, ist die Fahrbahn auch nicht als Spielfläche freigegeben, sodass die Eltern hierauf achten und die Kinder darauf hinweisen sollten.
Ein zusätzliches Schild kann nicht montiert werden, da es sich um eine 30er-Zone handelt. Diese darf nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur an den Ein- und Ausfahrtswegen der Zone beschildert werden. Wiederholungsschilder innerhalb der Zone können daher nicht montiert werden. Sie sind rechtlich nicht vorgesehen.

Nachtrag vom 20.11.2013: Darauf schrieb ich heute:
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre neuerliche Mail. Dann müssen wir die Kinder mal selbst ein freundliches Hinweisschild malen lassen... ;-)
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