Montag, 5. August 2013
Wer ist nicht schon einmal Opfer eines Kugelschreiber-Kleptomanen geworden? Der Täter kommt gelassen zum Schreibtisch, erblickt einen Stift zum ersten Mal, ergreift ihn, telefoniert, macht ein paar Notizen und steckt im Weitergehen den Schreiber ein, als hätte er nie einen anderen besessen. Und schwups, ist der Lieblingskuli futsch.
Kugelschreiber sind das Paradebeispiel für den so genannten „beweglichen Besitz“. Und auch wenn der sich bewegen kann wie das Vieh oder andere „Fahrhabe“, so gehört er natürlich weiterhin dem Eigentümer und nicht dem Viehdieb oder dem Kugelschreiber-Mopser. Eigentlich.
Aber wie die Kulis gibt es Sachen, die scheinbar beweglicher sind als andere und seltener wieder zurückfinden. Zum Beispiel Fahrräder, die ja häufiger den Besitzer wechseln, als dem Eigentümer lieb ist. Oder Katzen, die immer wiederkehren, aber dann plötzlich dahin gehen, wo noch vollere Futtertöpfe zu finden sind.
Kinder haben von Natur aus ein ungezwungenes Verhältnis zum Besitz, gerade zum beweglichen. Dinge werden eher mal schnell weiter verschenkt, als nur mal kurz verliehen oder ausgeborgt. Und was herumliegt, darf man nehmen. Wer die Bewegung seines Besitzes vermeiden will, der lässt ihn also besser verschwinden oder hält ihn gut fest – wie den Lieblingskuli im Großraumbüro. Sascha Stienen

(Heute erschienen im Bonner General-Anzeiger.)
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