Dienstag, 4. Dezember 2012
Manchmal möchte ich die Trennung zwischen Staat und Kirche gerne wieder aufheben. Zum Beispiel wenn ich am Nachmittag von Allerheiligen ein Knöllchen bekommen habe. Denn wenn die städtischen Ordnungshüter unter kirchlicher Trägerschaft stünden, dann wären sie an diesem Feiertag bei der Andacht oder zumindest im Kreis der trauten Familie, aber ganz bestimmt nicht mit dem Parkscheibensünder-Erfassungsgerät auf Knöllchen-Tour in der Altstadt.
Auf dem Knöllchen steht: „Feststellzeit Donnerstag, 1. November 2012 – 15:24 Uhr“. Ich lege per E-Mail Widerspruch ein und schreibe zur Begründung: „Feiertag“. Darauf antworten die Bürgerdienste Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei meiner „Feiertagsfrage“ komme es auf die Formulierung an: Wenn auf einem Zusatzschild der Vermerk „Werktags 9-20 h nur mit Parkscheibe“ stehe, dann dürfe man da sowohl sonn- als auch feiertags ohne Parkscheibe parken. „Wenn explizit Wochentage erwähnt werden, z.B. ,sonntags frei’, dann gilt das auch wirklich nur für den Sonntag und nicht für die Feiertage an einem anderen Wochentag.“ Und weiter heißt es in fetter und unterstrichener Schrift: „Die Verwarnung bleibt daher aufrechterhalten!“
Als braver Bürger werde ich jetzt natürlich nicht grollen, sondern zahlen. Trotzdem mache ich mir weiterhin so meine Gedanken über Sonn- und Feiertagsruhe, über kirchliche Hochfeste und wie vielleicht früher damit umgegangen wurde. Oder bin ich da einfach nur ein bisschen altmodisch? Sascha Stienen

(Erschienen am 10.12.2012 im Bonner General-Anzeiger.)
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