Eine ständige Quelle unseres Missvergnügens sind jene 25-Euro-Knöllchen, die wir vor unserer Haustür bekommen. Und das, obwohl wir über einen Anwohnerparkausweis verfügen, für den wir immerhin 26 Euro im Jahr zahlen. Das Zusatzknöllchen sucht uns häufig dann heim, wenn abends mal wieder alle Anwohnerparkplätze besetzt waren (auch von Nicht-Ausweis-Inhabern) und man notgedrungen mit einem Parkscheibenparkplatz vorlieb nehmen musste. Der ist über Nacht zwar ohne Parkscheibe benutzbar, morgens ab 8 Uhr aber nicht mehr. Und wer dann nicht vor dem Frühstück zum Auto hetzt, kann schon mal Pech haben. Denn die Verkehrsaufseher sind gerne kurz nach Beginn der Parkscheibenzeit aktiv, vermutlich weil sich mit Spätaufstehern recht gut verdienen lässt.
Darüber kann man sich nun kräftig ärgern. Der Pragmatiker indes sucht eine bezahlbare Lösung. Im Internet gab es eine automatische Parkscheibe mit integriertem Uhrwerk. Der Clou: Durch die eingebaute Uhr läuft die Parkscheibe einfach unbemerkt mit.
Der Verkäufer warnt: „Natürlich ist es nicht erlaubt, eine Parkscheibe mitlaufen zu lassen, daher befindet sich auf der Rückseite der Uhr ein Schalter, um die Uhr beim Parken zu stoppen! Nach dem Einschalten stellt die Parkuhr automatisch wieder die aktuelle Zeit ein!“
Was soll ich sagen: Die Bonner Politessen scheinen sehr aufmerksam zu sein, denn der Selbstversuch scheiterte bereits beim zweiten Mal. Nach der Anhörung („Ich tu’s nicht wieder und sehe meinen Fehler ein. Bitte um Absolution“) kam nun der Bußgeldbescheid über 40 Euro plus 23,50 Euro Verfahrenskosten. Aber wenn man sich hinter den Amtsschimmel stellt und an seinem Schwanz zieht, muss man sich nicht wundern, wenn er austritt.
Weil das Ordnungsamt in Straßenverkehrsordnungsfragen offensichtlich überhaupt keinen Spaß versteht, kommt die „wahre Parkuhr“ jetzt auf den Sondermüll, und wir stellen im Bedarfsfall die herkömmliche Parkscheibe alle zwei Stunden weiter. Soviel zum Widerstand gegen die Ordnungsgewalt.
Aktenzeichen: 7777.7441.3066 (Bitte stets angeben).
Sascha Stienen
(Heute in leicht geänderter Form erschienen im General-Anzeiger Bonn.)
Darüber kann man sich nun kräftig ärgern. Der Pragmatiker indes sucht eine bezahlbare Lösung. Im Internet gab es eine automatische Parkscheibe mit integriertem Uhrwerk. Der Clou: Durch die eingebaute Uhr läuft die Parkscheibe einfach unbemerkt mit.
Der Verkäufer warnt: „Natürlich ist es nicht erlaubt, eine Parkscheibe mitlaufen zu lassen, daher befindet sich auf der Rückseite der Uhr ein Schalter, um die Uhr beim Parken zu stoppen! Nach dem Einschalten stellt die Parkuhr automatisch wieder die aktuelle Zeit ein!“
Was soll ich sagen: Die Bonner Politessen scheinen sehr aufmerksam zu sein, denn der Selbstversuch scheiterte bereits beim zweiten Mal. Nach der Anhörung („Ich tu’s nicht wieder und sehe meinen Fehler ein. Bitte um Absolution“) kam nun der Bußgeldbescheid über 40 Euro plus 23,50 Euro Verfahrenskosten. Aber wenn man sich hinter den Amtsschimmel stellt und an seinem Schwanz zieht, muss man sich nicht wundern, wenn er austritt.
Weil das Ordnungsamt in Straßenverkehrsordnungsfragen offensichtlich überhaupt keinen Spaß versteht, kommt die „wahre Parkuhr“ jetzt auf den Sondermüll, und wir stellen im Bedarfsfall die herkömmliche Parkscheibe alle zwei Stunden weiter. Soviel zum Widerstand gegen die Ordnungsgewalt.
Aktenzeichen: 7777.7441.3066 (Bitte stets angeben).
Sascha Stienen
(Heute in leicht geänderter Form erschienen im General-Anzeiger Bonn.)
Der Beitrag wurde am Montag, 19. Januar 2009, 01:59 veröffentlicht und wurde unter dem Topic abgelegt. Sie können einen Kommentar hinterlassen.
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